Abschlussbericht des Vorprojekts openaccess.nrw veröffentlicht

Am 20.07.2022 wurde der Abschlussbericht des Vorprojekts openaccess.nrw veröffentlicht. Er kann hier abgerufen werden.

Das Vorprojekt wurde Ende 2020 erfolgreich abgeschlossen. Ziel war es, die Voraussetzungen, Bedarfe und Umsetzungsoptionen für eine NRW-weite Servicestruktur im Bereich Open Access zu erheben. Zu den betrachteten Services gehören zum einen (technische) Infrastrukturservices, zum anderen aber auch „weiche“ Dienstleistungen, wie Information und Beratung. Die Bereitstellung einer landesweiten Servicestruktur wurde dabei nicht nur in Hinblick auf eine Bedarfsorientierung, sondern auch auf Finanzierbarkeit und Effizienz evaluiert.

Eine ausführliche Präsentation der Projektergebnisse finden Sie im Bericht.

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

Update zu DEAL

2021 wurden über 27.000 Publikationen im Rahmen der DEAL-Verträge in Zeitschriften von Wiley und Springer Nature veröffentlicht. Mehr als 95 % der Autor:innen nutzten dafür die Open-Access-Option, was zu einem Anstieg des OA-Anteils bei den deutschen Publikationen geführt hat1. Da der Vertrag mit Wiley zum 31.12.2022 endet und die reguläre dreijährige Laufzeit des Vertrags mit Springer Nature ebenfalls zum Jahresende abschließt, verhandelt die DEAL-Gruppe nun wieder mit den Verlagen. Einen Einblick in die Verhandlungen gab es kürzlich auf verschiedenen Wegen1,2, was wir zum Anlass nehmen möchten, die derzeitigen Pläne zur Weiterführung der Verträge im Folgenden zusammenzufassen.

Wiley

Der Vertrag mit Wiley war ursprünglich auf 3 Jahre angelegt, mit der Option ein weiteres, viertes Jahr unter gleichbleibenden Vertragsbedingungen anzuhängen. In diesem „Optionsjahr 4“ befinden wir uns derzeit, weshalb die DEAL-Gruppe gerade mit Wiley über eine Fortführung des Vertrags verhandelt. Der präsentierte Plan sieht vor, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dafür soll jedoch das bisherige Bezahlungsmodell angepasst werden.

Zuletzt zahlten die teilnehmenden Einrichtungen 112,5 % ihrer Subskriptionskosten aus dem Jahr 2017 vor Abschluss des Vertrags. Dazu kamen nach der publikationsanzahlbasierten Abrechnung (PABA) optionale Ausgleichszahlungen. Das neue Bezahlungsmodell sieht ein Prepayment von 105 % der zuletzt gezahlten Subskriptionskosten 2017 vor und würde damit zunächst den Subskriptionsanteil für alle teilnehmenden Einrichtungen für das Jahr 2023 reduzieren. Im folgenden Jahr sollen die teilnehmenden Einrichtungen dann die PABA erhalten. In einem verpflichtenden Postpayment werden dann 35 % der Differenz zwischen Prepayment und PABA fällig. Eine Rückzahlung an Einrichtungen, in denen wenig publiziert wird, soll es nicht geben. Für Einrichtungen mit hohen Publikationszahlen sollen die Beträge hingegen durch die neue Regelung gedeckelt werden, da nicht die gesamte Differenz, sondern nur 35% davon gezahlt werden müssen. Die Gebühren für Artikel, die unmittelbar im gold open access erscheinen (article processing charges – APC) bleiben unverändert. Derzeit werden zwischen 650$ und 5300$ pro Artikel fällig (Stand: 11.07.2022). Einrichtungen, die im 5. Jahr des Wiley-Vertrags weiterhin teilnehmen möchten, müssen die bislang noch nicht veröffentlichten Teilnahmeverträge neu unterzeichnen.

Springer Nature

Mit Springer Nature befinden wir uns derzeit im dritten Jahr der regulär dreijährigen Laufzeit. Auch hier ist – parallel zu Wiley – laut Vertrag ein 4. Optionsjahr möglich. Die DEAL-Gruppe verhandelt mit Springer Nature derzeit den Übergang. Für das angestrebte 4. Jahr müssen die Teilnahmeverträge nicht angepasst werden.

Elsevier

Aufgrund einer ausbleibenden Einigung waren die Verhandlungen mit Elsevier seit Juli 2018 ausgesetzt. Hier trifft die DEAL-Gruppe Vorbereitungen, um die Gespräche wieder aufzunehmen. Ein Vertragsabschluss für 2023 wird angestrebt.


Bei den beiden Informationsveranstaltungen gab es auch kritische Nachfragen zur Fortführung der DEAL-Verträge. So wurde unter anderem das fehlende Journal Flipping angesprochen, das darauf fokussiert, die Zeitschriften als Gold-OA-Zeitschriften weiterzuführen. Obwohl der Gesamtanteil an Open-Access-Publikationen in Deutschland seit dem Beginn von DEAL gestiegen ist, lässt sich dies zu einem guten Teil auf hybriden Open Access, also die Veröffentlichung von Open-Access-Artikeln in Subskriptionszeitschriften, zurückführen3. Da ein solches System aber das sog. Double dipping unterstützt – die doppelte Bezahlung einer Zeitschrift durch Subskriptionsgebühr zum einen und APC für einzelne Open-Access-Artikel zum anderen – sollen Zeitschriften im Rahmen von DEAL auf ein reines Open-Access-Modell umgestellt werden. Bei Wiley ist der Anteil an Open-Access-Zeitschriften im Zeitraum von 2018 bis 2021 kontinuierlich von 7,9 % auf 16,1 % gestiegen. In den kommenden Monaten sollen weitere 33 Wiley-Zeitschriften in ein Open-Access-Modell überführt werden4. Bei Springer Nature hingegen ist eine leicht gegenläufige Tendenz zu erkennen: der Anteil von Open-Access-Zeitschriften sank hier von 20,3 % im Jahr 2018 zu 19,6 % im Jahr 20213. Um der Transformation tatsächlich gerecht zu werden, sollte das Journal Flipping ein zentraler Bestandteil zukünftiger Verträge sein.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Veranstaltungen bemängelt, dass es sich bei der von der DEAL-Gruppe als „Deckelung“ bezeichneten Kostenbeschränkung im Rahmen des Postpayments im Wiley-Vertrag auf 35 % der Differenz zwischen Prepayment und PABA um keine wirkliche Optimierung des Modells handelt, da die erwünschte Kostenkontrolle damit weiterhin nicht gegeben ist. Hier wünschen sich die teilnehmenden Einrichtungen mehr Klarheit. Insbesondere in Anbetracht eines möglichen Vertragsabschlusses mit Elsevier sei eine Übersicht über die aufzuwendenden Kosten unabdingbar.

Schließlich wurde noch die Preisgestaltung der APC in Frage gestellt. Im Kreis der Teilnehmenden werden die derzeitigen Preise vor dem Hintergrund der Leistungen der Verlage als zu hoch empfunden (s. dazu auch eine Berechnung der Publikationskosten für wissenschaftliche Artikel, die diese Einschätzung bestätigt5). Auf die Nachfrage, ob hier künftig Reduzierungen zu erwarten sind, konnte die DEAL-Gruppe vor dem Hintergrund noch laufender Verhandlungen noch keine Antwort geben.

Die hier zusammengefassten Pläne präsentieren lediglich den zwischenzeitlichen Verhandlungsstand. Endgültige Entscheidungen zu den Konditionen für die Weiterführung bzw. Neuaufsetzung der Verträge bleiben vorerst noch abzuwarten.

[1] Veranstaltung „DEAL Update“ auf dem Bibliothekskongress am 31.05.2022

[2] Online-Veranstaltung „DEAL Praxis-Workshop: DEAL an Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ am 27.06.2022

[3] Mittermaier, B. (2021). Transformationsverträge – Stairway to Heaven oder Highway to Hell? 027.7 Zeitschrift für bibliothekskultur 8(2). https://doi.org/10.21428/1bfadeb6.d80f0652

[4] https://onlinelibrary.wiley.com/library-info/faq/2023journalflips

[5] Grossmann, A. & Brembs, B. (2021). Current market rates for scholarly publishing services [version 2; peer review: 2 approved]. F1000Research 2021, 10:20. https://doi.org/10.12688/f1000research.27468.2

B!SON: Wie finde ich eine geeignete Open-Access-Zeitschrift für meine
Publikation?

Immer mehr Forschende in Deutschland veröffentlichen ihre Artikel in Open-Access-Zeitschriften1. Doch nicht nur die Zahl der Open-Access-Artikel, sondern auch die Zahl der Open-Access-Zeitschriften steigt kontinuierlich. So werden zum Beispiel im DOAJ jährlich ca. 2000 neue Zeitschriften hinzugefügt. Diese Entwicklung macht es Forschenden nicht einfach, einen Überblick über die Landschaft der Open-Access-Zeitschriften zu behalten und eine geeignete Zeitschrift für die eigenen Publikationen auszuwählen.

Hier kommt das Tool B!SON ins Spiel, das von der TIB und der SLUB Dresden betrieben wird und derzeit in der Beta-Version zur Nutzung bereitsteht.


Wie funktioniert B!SON?

Zunächst müssen Titel, Abstract und die Referenzen des Artikels, der veröffentlicht werden soll, eingegeben werden. Vorsicht: Die Referenzenliste muss die doi der zitierten Artikel enthalten.

Basierend auf Übereinstimmungen im Text von Titel und Abstract sowie der bibliometrischen Ähnlichkeit der Referenzen empfiehlt B!SON Open-Access-Zeitschriften. B!SON berücksichtigt nur qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften, die im DOAJ verzeichnet sind, und verzichtet auf eine Erfassung der Nutzerdaten.

Die Ergebnisse erhalten einen Score, der die Übereinstimmung der eingegebenen Daten mit den empfohlenen Zeitschriften abbildet. Die empfohlenen Zeitschriften können mit verschiedenen Filteroptionen weiter eingegrenzt werden. Hier können Keywords, Fächer oder eine Sprache ausgewählt werden. Darüber hinaus kann man die durchschnittliche Veröffentlichungszeit sowie die maximalen Publikationskosten eingrenzen. Die Liste der empfohlenen Zeitschriften ist zunächst nach dem Score geordnet, kann aber auch nach anderen Kriterien sortiert werden. Darüber hinaus ist auch ein Download der Ergebnisse als csv-Datei möglich. 

Ein Klick auf eine vorgeschlagene Zeitschrift führt auf eine Übersichtsseite mit den wichtigsten Informationen über diese Zeitschrift.

Wir haben das Werkzeug für verschiedene Artikel aus dem Fachgebiet der Biologie getestet und können berichten, dass B!SON bei unseren Tests zuverlässige und sinnvolle Ergebnisse geliefert hat.

Da das Programm derzeit noch in der Beta-Version läuft, kann es jederzeit zu Änderungen kommen. Die Kolleginnen und Kollegen freuen sich über Feedback zu B!SON und bieten in den kommenden Wochen Webinare an, bei denen Sie das Tool kennenlernen können.

[1] Mittermaier, B. (2021). Transformationsverträge – Stairway to Heaven oder Highway to Hell? 027.7 Zeitschrift für Bibliothekskultur 8(2). https://doi.org/10.21428/1bfadeb6.d80f0652

Welche Unterstützung bietet die
Landesinitiative beim Open-Access-Monitoring?

Der von der Universitätsbibliothek Bielefeld verantwortete Programmbereich „Monitoring“ innerhalb der „Landesinitiative openaccess.nrw“ umfasst folgende Punkte:

  • Aufbau eines Monitorings von Open-Access-Publikationen und den damit verbundenen Kosten für die NRW-Hochschulen
  • Vorlage von Datenanalysen zur Abschätzung des Finanzierungsbedarfs für die Open-Access-Transformation, Herstellung von Kostentransparenz und Kontrolle der Publikationskosten
  • Nutzung und Weiterentwicklung von vorhandenen Systemen und Berichtsroutinen zur Verwaltung und zum Reporting von kostenpflichtigen Open-Access-Publikationen (z. B. Alma, LAS:eR, openAPC)

Seit der Formulierung des Antrags Anfang 2021 hat das Thema zunehmend an Dringlichkeit und Relevanz gewonnen. Im Rahmen des 2021 gestarteten DFG-Förderprogramms „Open-Access-Publikationskosten“ müssen die geförderten Einrichtungen auch solche Publikationskosten, die in der Regel nicht zentral finanziert werden, wie zum Beispiel color charges oder submission fees, erfassen. In seinen Anfang 2022 vorgelegten Empfehlungen zur „Transformation des wissenschaftlichen Publizierens zu Open Access“ fordert der Wissenschaftsrat die Einrichtung von Informationsbudgets. Und schließlich erzeugt die Teilnahme an Open-Access-Transformationsverträgen wie DEAL einen erheblichen Verwaltungsaufwand in der gesamten Hochschule – von den Bibliotheken bis hin zu den Hochschulleitungen.

Die Etablierung eines solchen Monitoring-Systems kann nicht nur top-down erfolgen, sondern erfordert auch die aktive Mitarbeit der Hochschulen in NRW. Neben der Vorlage von zentralen Datenanalysen sollen im Projekt daher auch eine Reihe von Workshops stattfinden, um entsprechende Workflows und Standards gemeinsam zu erarbeiten und Best-Practice-Beispiele auszutauschen.       

Lesetipp: Der Open Access Atlas Deutschland

Unsere Kolleginnen aus dem Open-Access-Büro Berlin und dem Projekt open-access.network haben kürzlich die erste Version einer Broschüre zum Open Access Atlas Deutschland veröffentlicht, in dem die Rahmenbedingungen und Open-Access-Aktivitäten in den deutschen Bundesländern präsentiert werden. Bei der Lektüre wird deutlich, dass der Status Quo in den deutschen Bundesländern sich stark unterscheidet: manche Länder haben bereits eine dezidierte Open-Access-Strategie ausgearbeitet (z. B. Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein), andere benennen Open Access als Handlungsfeld innerhalb ihrer Digital- bzw. Digitalisierungsstrategien (z. B. Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz). Darüber hinaus wird Open Access in den verschiedenen Bundesländern durch unterschiedliche Maßnahmen unterstützt, z. B. landesweite Publikationsfonds oder Förderlinien (z. B. Bandenburg, Niedersachsen, Saarland, Thüringen) sowie Vernetzungsstellen (z. B. Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein).

Für das Land Nordrhein-Westfalen wird die von der DH.NRW gegründete AG Openness vorgestellt, die derzeit eine Landesstrategie zur Förderung von Open Access ausarbeitet. Weitere genannte Aktivitäten sind die Landesinitiative openaccess.nrw und die Initiative Digital Peer Publishing (DiPP) des hbz, deren Inhalte im Rahmen der Landesinitiative auf eine OJS-Plattform überführt werden, sowie das Projekt NOAH.nrw (Nachweis von Open-Access-Inhalten an Hochschulen in NRW).

Bei der Broschüre handelt es sich um ein „living document“, in dem die enthaltenen Texte permanent angepasst und aktualisiert werden können.

Neues aus dem Programmbereich 1

Seit dem 01.06.2022 übernimmt Isabelle Aydin die juristische Beratung für die Landesinitiative.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf von 2013 bis 2017 absolvierte die Kollegin im Jahre 2018 ihr 1. juristisches Staatsexamen und begann mit dem Rechtsreferendariat am Landgericht Duisburg. Dieses schloss Frau Aydin mit Bestehen des 2. juristischen Staatsexamens im Dezember 2021 ab, so dass sie der Landesinitiative nun als Volljuristin in rechtlichen Fragen zum Open-Access-Publikationsprozess beratend zur Seite steht.

Bei der Befragung im Rahmen des Vorprojekts gaben 60% der Befragten an, dass sie sich eine landesweite rechtliche Beratung und Unterstützung im Kontext des Publikationsprozesses wünschten. Von besonderer Bedeutung sind im Open-Access-Bereich Fragen zu Lizenzvergabe, Verwertungs- und Bildrechten sowie zum Zweitveröffentlichungsrecht.

Frau Aydin wird zukünftig den Mitarbeitenden und Forschenden der Hochschulen in NRW als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen. Die eingehenden Anfragen und Antworten werden im Wiki der Landesinitiative gesammelt und zur Verfügung gestellt, um die Beratung vor Ort an den Hochschulen zu erleichtern. Weitere Informationen zur geplanten Kommunikationsstruktur geben wir nach dem Abschluss der Kennenlerngespräche bekannt.

Wir freuen uns sehr, dass der Programmbereich 1 der Landesinitiative damit nun vollständig besetzt ist.

Neues Positionspapier der DFG zum wissenschaftlichen Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung

Im ersten Teil des neuen Positionspapiers der DFG „Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ werden zunächst die beiden Grundfunktionen des wissenschaftlichen Publizierens dargestellt: die Veröffentlichung und Verbreitung von Forschungsergebnissen sowie die Zuordnung der Ergebnisse zu einer Person („Zuschreibung von Urheberschaft“). Innerhalb der verschiedenen Fachdisziplinen existieren ein breites Spektrum an Publikationsformaten und -kulturen sowie verschiedene Varianten der Qualitätsprüfung.

Im zweiten Teil des Papiers werden die derzeitigen Herausforderungen für das wissenschaftliche Publizieren präsentiert:

  • Aufgrund der kontinuierlich wachsenden Publikationszahlen sinkt die Wahrnehmbarkeit einzelner Veröffentlichungen. Recherchedatenbanken helfen zwar bei der Eingrenzung und Sortierung von Suchergebnissen, allerdings sind sie größtenteils noch immer auf bestimmte Publikationsformate begrenzt und liefern damit immer nur einen Ausschnitt aus der tatsächlichen Menge an Veröffentlichungen.
  • Ein großer Teil der wissenschaftlichen Publikationen weltweit konzentriert sich auf nur 5 Verlagsgruppen, die aufgrund der Monopolisierungstendenzen entsprechend viel Macht auf die Preispolitik und Geschäftsmodelle im wissenschaftlichen Publikationswesen ausüben können. Darüber hinaus erschließen diese Verlage neue Geschäftsmodelle, z. B. im Bereich der Analyse von Daten über Nutzer:innen.
  • Beim Predatory Publishing ermöglichen unseriöse Anbieter gegen Gebühren das Publizieren in Zeitschriften, die nicht den Mindestansprüchen an das wissenschaftliche Publizieren entsprechen. Layout und Titel dieser Zeitschriften weisen häufig eine Ähnlichkeit mit bekannten und renommierten Zeitschriften auf, um Forschende zu täuschen.
  • Peer Review, eine Qualitätsprüfung durch Fachkolleg:innen, ist beim wissenschaftlichen Publizieren von großer Bedeutung. An die Gutachter:innen werden dabei immer höhere Anforderungen gestellt. Die steigende Anzahl an wissenschaftlichen Publikationen und der zeitliche Druck von Seiten der Verlage führen zu einer erhöhten Belastung für einzelne Gutachter:innen. Darüber hinaus werden Forschungsprojekte immer komplexer und interdisziplinärer und damit auch schwieriger zu begutachten. Vor dem Hintergrund des breiten Spektrums an Publikationsformen sollten alternative Möglichkeiten der Peer-Beteiligung und Qualitätsprüfung entwickelt werden.
  • Publikationszahlen und -metriken (insbesondere der Journal Impact Factor) werden häufig als Bewertungsgrundlage für wissenschaftliche Qualität herangezogen. Eine Orientierung an Metriken entspricht nicht den eigentlichen Zielen des wissenschaftlichen Publizierens, hat aber starke Auswirkungen auf das Publikationsverhalten zur Folge. Die Qualität einer wissenschaftlichen Veröffentlichung ist jedoch nicht an bestimmte Publikationsorte gebunden. Als Gegenmodell empfiehlt die DFG eine inhaltsorientierte Wissenschaftsbewertung.

Der dritte Teil des Positionspapiers richtet sich mit konkreten Aufgaben direkt an Wissenschaftler:innen und Geldgeber:

Wissenschaftler:innen sollten Publikationsorte nicht nach dem Renommee eines Verlags oder einer Zeitschrift auswählen. Wichtiger ist hingegen, dass die relevanten Zielgruppen optimal erreicht werden. Darüber hinaus sollten Publikationen und die dazugehörigen Daten möglichst unbeschränkt, bevorzugt im Rahmen einer Open-Access-Publikation, mit persistenten Identifiern versehen zur Verfügung gestellt werden. Forschende sollten dabei stets die Hoheit über ihre eigenen Daten behalten. Peer Review muss als solcher sichtbar gemacht werden und neue, alternative Formen Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung etabliert werden. Zuletzt fordert die DFG Wissenschaftler:innen dazu auf, die Reputation eines Forschenden innerhalb des Wissenschaftssystem nicht auf der Grundlage von bibliometrischen Indices zu bemessen. Stattdessen werden andere Bewertungsgrundlagen vorgeschlagen, wie z. B. Beiträge für die wissenschaftliche Community in Form von Leitlinien, Ausbildungsstrukturen für den wissenschaftlichen Nachwuchs oder der Übernahme von Verantwortung in Aufgaben in Verbünden und Gremien.

Aufgabe der Geldgeber ist es nach Ansicht der DFG, das Spektrum akzeptierter Publikationsformate zu erweitern. Bestimmte Publikationsformate und -orte sollten nicht nur deshalb von Forschenden bevorzugt werden, weil sie einen Vorteil bei Begutachtungen oder Evaluationen versprechen. Damit setzen die Geldgeber den Wissenschaftler:innen falsche Anreize. Anstelle sich auf standardisierte Formen oder Kennzahlen zu stützen, sollte die Bewertung von Wissenschaft an Hand von inhaltlichen Kriterien durchgeführt werden. Darüber hinaus wird von den Geldgebern gefordert, auch die Rezipienten wissenschaftlicher Literatur im Blick zu behalten. Hier sieht sich die DFG als gutes Beispiel, da sie den Aufbau von Publikationsinfrastrukturen und unabhängigen Recherchetools fördert.

Kennenlerngespräche der
Landesinitiative openaccess.nrw

Seit dem 09. Mai treffen wir – die Kolleginnen aus dem Programmbereich 1 – uns mit den Open-Access-Beauftragten und -Ansprechpartnern sowie weiteren Mitarbeiter:innen aus dem Open-Access-Bereich der Hochschulbibliotheken in NRW. In diesen Gesprächen stellen wir die Landesinitiative und ihre Programmbereiche vor. Natürlich möchten wir aber auch die Ansprechpersonen an den Hochschulen kennenlernen und etwas über die Open-Access-Services in den Einrichtungen erfahren. Dafür nutzen wir ein halbstrukturiertes Leitfadeninterview.

Das große Interesse von Seiten der Bibliotheken hat uns sehr gefreut: Von den insgesamt 37 Einrichtungen, die wir kontaktiert haben, haben 30 die Einladung angenommen. 14 Interviews haben wir bereits geführt. Die weiteren Gespräche finden in den kommenden Wochen bis zum 20.06.2022 statt. 

Die bereits geführten Interviews haben deutliche Unterschiede in den Open-Access-Aktivitäten zwischen den verschiedenen Einrichtungen offengelegt. Die Universitätsbibliotheken bieten bereits eine große Bandbreite an Open-Access-Services an. Die Befragten an den Bibliotheken der Hochschulen für angewandte Wissenschaft gaben hingegen häufig an, dass sie zwar gerne die Services im Open-Access-Bereich weiter ausbauen würden, es allerdings an personellen Ressourcen und teilweise auch an Unterstützung durch die Hochschulleitung fehle.

Während der Interviews gehen wir auch auf die Erwartungen an die Landesinitiative von Seiten der Bibliotheksmitarbeiter:innen ein. Die zahlreichen Anregungen, die wir dabei bereits gesammelt haben, werden wir in unsere Arbeit in der Landesinitiative einfließen lassen.

Nach Abschluss aller Interviews werden wir eine detaillierte Zusammenfassung hier im Blog veröffentlichen. Bis dahin freuen wir uns auf viele weitere interessante Gespräche.

Zukunft der Kostenkontrolle beim Open-Access-Publizieren

Im ehemaligen Förderprogramm „Open Access Publizieren“ der DFG (Laufzeit: 2010 bis 2020) war eine Obergrenze von 2000€ für die Förderung eines Artikels festgelegt1. Diese Preiskappung half den teilnehmenden Einrichtungen dabei, die Kosten für das Open-Access-Publizieren zu kontrollieren und eine Preisspirale, wie sie zuvor am Subskriptionsmarkt entstanden war, im Open-Access-Publikationsmarkt zu verhindern. Denn in vielen Fällen konnten durch individuelle Nachfragen bei Verlagen mit höheren Artikelpreisen Preissenkungen auf unter 2000€ ausgehandelt werden, um eine Förderung der Artikel zu ermöglichen.

In ihrem neuen Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ verzichtet die DFG jedoch auf diese Obergrenze2. Erste Verlage, wie z.B. Frontiers, haben den Einrichtungen bereits entsprechend mitgeteilt, dass sie nach dem Wegfallen der durch die DFG vorgegebenen Obergrenze zukünftig keine Preiskappung auf unter 2000€ mehr anbieten werden.

Im Zuge dieser Entwicklung wurde im September 2021 in der Mailingliste IP-OA eine Diskussion darüber angestoßen, wie Einrichtungen mit dem Wegfall dieser Preisgrenze durch die DFG umgehen. Hält man auch ohne Vorgabe der DFG weiterhin an einer Obergrenze von 2000€ zur Artikelförderung fest? Wird die Grenze angepasst oder eine anteilige Förderung von Artikelgebühren ermöglicht? Die Rückmeldungen auf die erste Anfrage zeigte ein einheitliches Bild: man werde auch zukünftig die Obergrenze von 2000€ bei der Förderung von Open-Access-Artikeln beibehalten. Einige Einrichtungen meldeten zurück, anteilig auch teurere Artikel mit bis zu 2000€ zu fördern.

Welche Konsequenzen haben diese Entscheidungen?

  • Durch eine exklusive Förderung von Artikeln, deren Gebühr unter 2000€ liegt, verwehrt man evtl. Forschenden den Zugang zu OA-Optionen und läuft Gefahr, dass sie stattdessen ihre Artikel in Closed-Access-Zeitschriften veröffentlichen
  • Die Einführung einer anteiligen Förderung bis zu 2000€ könnte aufgrund der geteilten Rechnungen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führen

Auf die Diskussion in der Mailingliste folgte der Vorschlag eines Austauschs über Kostenkontrolle beim Open-Access-Publizieren während der Open-Access-Tage 2021. Nach diesem ersten Treffen wurde die Fokusgruppe Kostenkontrolle im Rahmen des Projekts open-access.network gegründet3. Das erste Treffen der Gruppe, in der auch die Landesinitiative openaccess.nrw vertreten ist, fand am 18.11.21 mit 64 Teilnehmer:innen statt. Die Fokusgruppe bietet einen Ort für den Austausch über lokale Regelungen zur Förderung. Es wurden allerdings Zweifel darüber geäußert, ob einzelne Einrichtungen überhaupt Einfluss auf die Preispolitik der Verlage nehmen können, indem sie an einer Preisobergrenze festhalten. Daraus entwickelte sich der Wunsch nach einem gemeinsamen standortübergreifenden Vorgehen. In den kommenden Monaten wird die Fokusgruppe daher ein Empfehlungspapier zur Open-Access-Kostenkontrolle erarbeiten. Über Neuigkeiten zum Thema werden wir auch hier im Blog berichten.

[1] https://zenodo.org/record/4486411

[2] https://www.dfg.de/foerderung/faq/oa_publikationskosten_faq/index.html (s. Mitteleinsatz für förderfähige Inhalte)

[3] https://open-access.network/vernetzen/digitale-fokusgruppen/fokusgruppe-kostenkontrolle

Start der Landesinitiative
openaccess.nrw

Es ist so weit: wir freuen uns sehr, den offiziellen Start der Landesinitiative verkünden zu können!

Im Programmbereich 1 beginnen wir unsere Arbeit mit Kennenlerngesprächen mit den Open-Access-Beauftragten und -Verantwortlichen der Hochschulen in NRW. Die Gespräche sollen dazu dienen, den aktuellen status-quo der Open-Access-Services abzufragen und herauszufinden, welche Erwartungen die Kolleginnen und Kollegen in den Hochschulen an die Landesinitiative haben. Darüber hinaus bauen wir gerade ein Wiki für den Austausch rund um das Thema Open Access in NRW unter den verschiedenen Akteur:innen auf.

Im Programmbereich 2 steht bereits die erste Migration auf die Landesinfrastruktur an: in einem Pilotprojekt wird die Universität Duisburg-Essen ihre Inhalte zur OJS-Instanz des Landes, die vom hbz bereitgestellt wird, migrieren.

Über die zukünftigen Aktivitäten der Landesinitiative berichten wir neben diesem Blog auch auf unserem Twitter-Account. Folgen Sie uns, wenn Sie keine unserer Updates verpassen möchten.